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Selbst und Sozialkompetenz

Die eigenen Rechte kennen (2. und 5. Klasse)

Damit die Kinder sich für ihre Rechte einsetzen können, müssen sie diese kennen. Wir erklären ihnen die Kinderrechtskonvention der UNO, die auch die Basis unseres Präventionskonzeptes bildet.

In der 2. Klasse lernen die Kinder ihre Rechte kennen. Die UNO-Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel, die auf folgenden vier Grundprinzipien beruhen.

  • Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft oder Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, seiner Religion, seiner Hautfarbe, einer Behinderung oder seiner politischen Ansichten.

  • Wahrung des Kindeswohls: Wenn Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, hat das Wohl des Kindes Vorrang. Dies gilt sowohl in der Familie als auch für staatliches Handeln.
  • Leben und Entwicklung: Jedes Kind hat das Recht auf medizinische Hilfe, Schulbildung sowie Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt.

  • Anhörung und Partizipation: Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen und respektiert werden. Das heisst auch, dass man sie altersgerecht informiert und in Entscheidungen einbezieht.

In der 5. Klasse wird das Thema wieder aufgenommen und vertieft. Damit wollen wir die Selbstwirksamkeit, die Partizipation und die Eigenverantwortung der Kinder anregen und fördern. Sie erfahren auch, dass ein demokratischer Rechtsstaat die Kinder schützen kann.

Die je zwei Lektionen werden von Fachleuten der Schulsozialarbeit und Lehrpersonen gemeinsam durchgeführt.

Die UNO-Kinderrechtskonvention

Am 20. November 1989 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet. Die Kinder wurden dadurch als eigenständige Persönlichkeiten angesehen, die eine eigene Meinung haben und äussern dürfen. Auch die Schweiz hat sich dazu verpflichtet, diese Rechte zu schützen.

Quelle: Unicef

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